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Welche Heizungsförderung gibt es in 2019?

Läuft Ihnen förmlich ein Kälteschauer über den Rücken, wenn sie nur an Ihre Heizkosten denken? Die in die Jahre gekommene Heizungsanlage verbrennt förmlich Ihr Geld, aber eine Neuanschaffung ist derzeit finanziell nicht stemmbar? Dabei sind Sie nicht der Einzige. Über Zwei Drittel aller Heizungsanlagen in Deutschland laufen unzureichend effizient, oder sind schlichtweg zu alt. Befeuert wird dies noch durch die Energie­einspar­verordnung 2014, welche eine Austausch­pflicht für älter als 30 Jahre alte Öl,- Gasheizungen, sowie die damit betroffenen Konstant­temperatur-Kessel beschlossen hat. Doch Hilfe kommt in Form von ver­schiedenen Heizungs­förderung und Kombinations­möglichkeiten, die Ihnen ein Großteil der Kosten ersparen. Wir geben Ihnen dabei einen Überblick der Förder­höhe und Ihrer Handlungs­spielräume auf.

Seiteninhalte

Wer erteilt Heizungsförderung?
Wie hoch werden Heizungsanlagen gefördert?
Welche Förderungen sind kombinierbar?
Welche Voraussetzungen müssen beachten werden?

Wer erteilt Heizungsförderung?

Bei dem Thema Förderungen für Heizungsanlagen gibt hauptsächlich zwei Anlaufstellen:

  • kfW-Bank, für einmalige Investitionszuschüsse und Kreditfinanzierungen für neue Heizungen, sowie Modernisierungen alter Heizungsanlagen in  energieeffiziente Brennwerttechnik auf Basis von Öl und Gas.
  • BAFA, für ausschließlich Investitionszuschüsse von neuen Heizungsanlagen und den Umstieg auf erneuerbare Energie wie z.B. einer Solarthermie-Anlage.

Desweitern haben auch ver­einzelte Kommunen und Gemeinden einen förderungs­fähigen Modernisierungs­plan, welcher auch unter anderem je nach Vorraus­setzung mit der kfW,- oder dem BAFA-Förderprogramm kombiniert werden kann. Vergessen Sie daher nicht Ihren regionalen Heizungs­bauer in der Be­ratung zu fragen. Dabei sei vorab nochmal gesagt, dass die staatlichen Zu­schüsse Ihnen geschenkt werden und die zins­günstigen Kredite aufgrund ihrer guten Konditionen einen Zu­schuss beinhalten.

Heizungsförderung
Abbildung: Um eine kfW-Förderung zu bekommen kontaktieren Sie Ihre Hausbank oder Ihre Versicherung, da die kfW selber keine Filiale besitzt.

Wie hoch werden Heizungsanlagen gefördert?

In der darauf folgenden Übersicht sieht man die derzeitigen Förderungs­programmen für moderne Heizungs­anlagen. In den mit „Bonus“ ge­kenn­zeichneten Feldern, sind weitere Förderungs­gelder mit umfangreichen Kombinations­möglichkeiten anderer Heizungs­anlagen möglich. Bitte lassen Sie sich dazu von unseren regionalen Fach­partnern genauer beraten.

HeizungsartHöhe der Förderung / ArtFörderprogrammInstitution
Effiziente Gas- oder Ölbrennwertheizungmax. 30.000 € bis 15% der Kosten / Staatliche ZuschusskfW 430kfW
Solarthermie, Biomasse, WärmepumpeSolarthermie Warmwasser: 50 € je Quadratmeter mit max. 2.000 € + Bonus
Solarthermie Heizung: 140 € je Quadratmeter, mit max. 5.600 € + Bonus
Luft-Wasser-Wärmepumpe: 40 € je Kilowatt Nennwärmeleistung + Bonus
Anderen Wärmepumpen: 100 € je Kilowatt Nennwärmeleistung + Bonus
Holzheizungen: von 80 € je Kilowatt, bis >6.500 € / Staatliche Zuschuss
Heizen mit erneuerbaren EnergienBAFA
Effiziente Gas- oder Ölbrennwertheizungmax. 100.000 €/ 50.000 € mit 0,75% effektiver Jahreszins und bis 12,5% Tilgungszuschuss / KreditfinanzierungkfW 151/152 (von kfW-Effizienzhaus 55 bis 115)kfW
Heizanlage auf Basis
erneuerbarer Energie
max. 50.000 € mit 1,3% effektiver Jahreszins / KreditfinanzierungkfW 167kfW
Brennstoffzellenheizung mit >0,25 kWmin. 7.050 € bis max. 28.200 € mit max. 40% der förderfähigen kosten / Staatliche ZuschusskfW 433kfW

Welche Förderungen sind kombinierbar?

Nicht nur ein Brennwertkessel in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage ist sinnvoll, sondern auch die Kombination verschiedener kfW-Förderungsprogramme mit der BAFA:

  • Anschaffung einer Wärmepumpe (kfW-Förderprogramm 167)
  • Kombinierte Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energie und fossiler Energieträger wie z.B. die Kombination aus Brennwertkessel und Solarthermie (kfW-Förderprogramm 167)
  • Ein stationäres Brennstoffzellensystem mit einer ele. Leistung von 0,25 bis 5,0 kW (kfW-Förderprogramm 433)

Die Gesamt­summe der Förderung darf dabei nicht höher sein als die Kosten der Heizungs­erneuerung. Auch anders herum kann bei einem bestätigten BAFA-Zuschuss auch zusätzlich ein kfW-Ergänzungskredit gestellt werden. Dabei würden Sie den zinsgünstigen Kredit der kfW + die stattlichen Zuschüsse der BAFA und weiteren Bonus-Förderungen clever sichern.

Welche Voraussetzungen müssen beachten werden?

Der Weg zur erfolgreichen Antragstellung einer Heizungsförderung der kfW-, oder BAFA bedingt verschiedene Voraus­setzungen zu erfüllen.

Bedingungen des Gebäudes und des Vorhabens:

  • der Bauantrag muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein
  • Förderung egal welcher Art sollte vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen beantragt und bestätigt sein.
  • die neue Heizung muss ein Brennwert-Technologie beinhalten (ausgeschlossen sind BHKW, Fernwärme oder erneuerbare Energie Vorhaben)
  • für die kfW-Förderung notwendig ist ein Energieberater welcher die Voraussetzung gegenüber der kfW bestätigt und ggf. die Einstellung des hydraulische Abgleichs durchführt. Dies ist bei der BAFA keine Pflicht.
  • Nachtspeicherheizungen und andere mit Strom betriebene Geräte sind nicht mit Heizungsförderprogrammen bezuschussbar
  • Ist Ihre Anlage älter als 30 Jahre bekommen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit keine staatliche Bezuschussung zur Neuanlage, da hier die Verordnung EnEV 2014 greift

Personelle Bedingungen:

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, Genossenschaften, sowie Energiedienstleister (dies kann bei verschiedenen kfW-Förderprogrammen variieren
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